
Anforderungen an einen Cannabis-Club
Anforderungen und Pflichten von Cannabis-Clubs
Seitdem Karl Lauterbach im April das Eckpunktepapier zur Legalisierung von Cannabis vorgelegt hat, sind die Mitgliederzahlen von Cannabis-Clubs in Deutschland stark angestiegen. Auch die Zahl der Vereine hat sich vervielfacht.
Die Anbauvereinigungen werden bei der Legalisierung eine entscheidende Rolle spielen. Sie sollen künftig legal Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Jedoch treffen sie erhebliche behördliche Pflichten.
Hier erfährst Du alles, was ein Club beim Betrieb beachten muss.
Erlaubnis zum Anbau
Am Anfang eines jeden Cannabis Clubs steht die Erlaubnis, Cannabis anzubauen und abzugeben. Sie ist auf 7 Jahre befristet. Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss Deine Anbauvereinigung einige Anforderungen erfüllen.
Vor allem gehört dazu auch ein Schutz gegen den Zugriff durch Unbefugte. Du brauchst aber auch den Nachweis eines Sicherheitskonzepts und eines Präventionsbeauftragten.
Die Bundesländer legen per Verordnung fest, welche Abstände zu Schulen, Kindergärten und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen und den Räumen der Anbauvereinigung einzuhalten sind.
Sicherheitsanforderungen
Zentral ist, dass Du das Cannabis gegen den Zugriff von Unbefugten sicherst. Insbesondere sind damit Kinder und Jugendliche gemeint.
Dazu müssen alle Räume, Anbauflächen und Grundstücke durch Umzäunung, einbruchssichere Türen und einbruchssichere Fenster gesichert sein. Weitere Schutzmaßnahmen können erforderlich sein.
Du darfst weder das Cannabis noch die Setzlinge außerhalb der Räumlichkeiten des Clubs lagern.
Baust Du Dein Cannabis draußen an, darf niemand den Anbau visuell wahrnehmen. Das heißt, dass Du einen Zaun oder eine ähnliche Schutzvorrichtung brauchst.
Bei Verdacht auf Diebstahl oder unerlaubte Abgabe musst Du sofort die zuständige Behörde informieren.
Dokumentationspflichten
Du musst Buch darüber führen,
- Von wem Du Material erhalten hast,
- Welche Mengen und Stückzahlen und wie viel Vermehrungsmaterial sich in Räumen und Gewächshäusern und Grundstücken und Anbauflächen befinden,
- Wie viel Cannabis (Gramm) und Vermehrungsmaterial (Stück) Du vernichtet hast,
- Name, Vorname und Geburtsjahr des Mitglieds, an das Vermehrungsmaterial oder Cannabis abgegeben wurde sowie die Menge in Gramm, den durchschnittlichen THC-Gehalt und das genaue Datum (Bei Vermehrungsmaterial die Stückzahl),
Bis zum 31. Januar jeden Jahres musst Du an die zuständige Behörde (welche zuständig sein wird, ist noch nicht bekannt) für das abgeschlossene Jahr übermitteln,
- wie viel Cannabis erzeugt wurde,
- wie viel abgegeben wurde,
- wie viel Cannabis vernichtet wurde,
- wie viel Vermehrungsmaterial gekauft oder mit anderen Vereinigungen getauscht wurde,
- wie viel Cannabis und Vermehrungsmaterial am Ende des Jahres vorhanden war,
- welche Sorten es konkret waren,
- wie hoch der THC-Gehalt der Sorten war und
- wie hoch der CBD-Gehalt der Sorten war.
Anforderungen der Behörden
Zusätzlich zu Deinen Dokumentationspflichten haben Behörden Rechte zur Kontrolle Deines Vereins (oder Deiner Genossenschaft), die teils sehr weitreichend sind. Bei Erteilung der Erlaubnis dürfen sie Deinen Club und jedes befriedete Besitztum betreten und untersuchen, sowie Daten bei anderen Behörden anfragen.
Anforderungen an Erzeugung
Auch die Erzeugung von Cannabis in den Vereinigungen ist streng geregelt. Es darf nur von Mitgliedern oder geringfügig Beschäftigten der Anbauvereinigung angebaut werden. Dritte, vor allem Unternehmen sind von der Erzeugung gänzlich ausgeschlossen. In erster Linie sollen Mitglieder aber in den Clubs mitwirken. Das trägt auch dazu bei, dass die Kosten gering und das Cannabis zugänglich bleibt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird den Einsatz beschränken von:
- Düngemitteln
- Pflanzenschutzmitteln
- anderen Pflanzen- und Bodenbehandlungsmitteln
- anderen Vorratsschutzmitteln oder Schädlingsbekämpfungsmitteln, Biozidprodukten, Desinfektionsmitteln, Mykotoxinen, Mikroorganismen.
Es ist Pflicht, jederzeit die Vorgaben der Qualität einzuhalten. Dazu sind regelmäßige Stichproben durchzuführen. Wird festgestellt, dass Cannabis nicht verkehrsfähig ist, muss es vernichtet werden.
Darüber hinaus müssen regelmäßig Stichproben genommen werden. Das Cannabis darf nicht abgegeben werden, wenn
- Es nicht selbst von der Vereinigung angebaut worden ist,
- Es nicht in Reinform als Haschisch oder Marihuana weitergegeben wird,
- Die Samen oder Setzlinge nicht aus dem Anbau des Clubs stammen und die weitergebende Vereinigung nicht über eine Erlaubnis zum Anbau verfügt,
- Das Cannabis die in der Erlaubnis oder insgesamt festgelegten Anbaumengen übersteigt,
- Das Cannabis Stoffe enthält, die ihre Höchstgrenzen übersteigen,
- Das Cannabis Nikotin oder andere Stoffe enthält oder
- Es nicht die Anforderungen an die Abgabe erfüllt.
Werden Risiken erkannt, müssen diese sofort gemeldet werden.
Abgabevorschriften für Cannabis aus Vereinigungen
Auch die Abgabe des Cannabis an die Mitglieder ist geregelt. Die Übergabe darf nur in den Vereinsräumen stattfinden. Du musst folgendes abhaken:
- Alterskontrolle durch Vorlage eines Mitgliedsausweises
- Abgabeort muss in den Räumen der Anbauvereinigung sein
- Abgebende Person muss Mitglied sein
- Vorlage amtlichen Ausweises und Abgleichen mit dem Mitgliedsausweis
- Abgabe von Samen oder gekeimten Samen an ein Nichtmitglied? Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort muss Deutschland sein
- Die Abgabe selbst erfolgt in neutraler Verpackung oder ganz unverpackt. Werbende Verpackungen sind nicht erlaubt
- Der Abgebende muss Hinweise auf mögliche Gefahren und Risiken geben. Die Informationsunterlagen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung digital bereit.
Du brauchst außerdem einen Beipackzettel, der das
- Gewicht in Gramm,
- Erntedatum
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Die Sorte
- Den durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalt in % enthält
- Hinweise zu möglichen neurologischen und gesundheitlichen Schäden bei einem Konsum von Cannabis im Alter von unter 25 Jahren,
- Hinweise zu Kinder- und Jugendschutzvorkehrungen und zum Nichtkonsum während der Schwangerschaft,
- Hinweise zu Wechselwirkungen mit Arzneimitteln oder anderen Drogen,
- Hinweise zur eingeschränkten Straßenverkehrstauglichkeit.
Transport von Cannabis
- Die Menge des transportierten Cannabis 1/12 der prognostizierten Jahresgesamtmenge oder weniger ist,
- Das Cannabis beim Transport gegen den Zugriff dritter geschützt ist, also ein geeignetes Sicherheitsbehältnis genutzt wird,
- Mindestens ein Mitglied (das seinen Mitgliedsausweis, die Transportbescheinigung und die Erlaubnis der Anbauvereinigung dabei hat) muss den Transport durchführt oder begleitet und
- Die Anbauvereinigung der zuständigen Behörde Start und Ziel, Datum, Mengen in Gramm und Sorten mindestens einen Werktag vor dem Transport mitteilt.
Schlussfolgerung: Vereine sind stark reglementiert
Ein Cannabis-Club bringt viele Verpflichtungen mit sich. Während er für Mitglieder sehr praktisch ist, um kostenlos an Cannabis zu kommen, ist der Aufwand für die Vereinsleitung hoch. Es darf nur unter strengen Auflagen angebaut werden und es bestehen hohe Anforderungen für die Erlaubnis.
Aber keine Sorge: Es gibt auch dafür eine Lösung. Eine Verwaltungssoftware speziell für Cannabis-Clubs nimmt dir die Arbeit fast komplett ab. Du musst nur Deine Daten einpflegen und die App führt Dich ganz entspannt durch die Prozesse. Mit einem Klick kannst Du dann die Dokumentation für die Behörde ausdrucken.
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