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Mustersatzung für Anbauvereinigungen | Satzung für Cannabis Club erstellen

Mustersatzung für Anbauvereinigungen | Satzung für Cannabis Club erstellen

Geschätze Lesezeit: 8 Minuten
Hinweis: Dieser Beitrag orientiert sich an dem aktuellen Gesetzentwurf zum Cannabisgesetz des Bundeskabinetts. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Der tatsächliche Beschluss des Gesetzes ist nicht garantiert. 

Die Gründung einer Anbauvereinigung ist ein aufwändig. Ein zentrales Element bei der Gründung jedes Vereins ist die Satzung. Sie legt die Struktur, die Regeln und die Arbeitsweise des Vereins fest. Für Anbauvereinigungen gibt es Besonderheiten, ohne die man keine Erlaubnis zum Anbau bekommt. Hier erfährst Du, wie Du eine Satzung erstellst, und welche Besonderheiten Du beachten musst.

Hier kommst Du zur Gründungsanleitung und den Regeln/ Anforderungen für Cannabis-Clubs

Braucht eine Anbauvereinigung eine Satzung?

Ja, auch Dein Verein benötigt eine Satzung. Sie ist so etwas wie das Grundgerüst des Vereins. Sie legt Grundregeln für die Vereinsarbeit fest. Zwar musst Du die Satzung nicht selbst veröffentlichen, aber sie wird im Vereinsregister für jedermann einsehbar sein. Auch Mitglieder haben einen Anspruch auf eine aktuelle Abschrift der Satzung.

Spezieller Vereinszweck für Anbauvereinigungen

Zunächst muss für jeden Verein ein Zweck festgelegt werden. Obwohl Du natürlich weißt, dass im CSC Cannabis angebaut wird, darfst Du nicht irgendwas schreiben. Die Präzise Formulierung entscheidet darüber, ob Du den Verein gründen und später Cannabis anbauen darfst!

Für Cannabis-Clubs ist nur ein ganz bestimmter Vereinszweck zugelassen. In § 12 Abs. 1 Nr. 4 lit. a des CanG ist genau vorgegeben, dass der Zweck ausschließlich der gemeinschaftliche Anbau und die Weitergabe im CSC sein darf.

Zumal Cannabis-Clubs noch keine Erlaubnis erhalten dürfen und ohne Erlaubnis kein Cannabis anbauen oder abgeben dürfen, empfehlen wir die folgende Formulierung, die den Einsatz für die Legalisierung in den Vereinszweck mit einbezieht. Das Verstößt nicht gegen die Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 4 lit. a CanG. Die Formulierung könnte zum Beispiel so lauten:

„Der Verein mit Sitz in (Ortsangabe entsprechend § 1 Absatz 2) verfolgt das Ziel des nicht-gewerblichen, gemeinschaftlichen Eigenanbaus und der Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis zum Eigenkonsum durch und an ihre Mitglieder sowie die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau entstehendem Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau an ihre Mitglieder, an sonstige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder an andere Anbauvereinigungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Legalität. Zur Zeit der Vereinsgründung stehen die in Satz 1 genannten Tätigkeiten nicht mit dem Gesetz in Einklang. Der Verein und seine Mitglieder betreiben daher Öffentlichkeitsarbeit, um auf die Legalisierung von Cannabis hinzuwirken.“

2. Grundlegende Informationen festlegen

Die Satzung kann weitestgehend frei formuliert werden und es existieren Muss- Soll- und Kanninhalte. Die Mussinhalte sind die absoluten Mindestanforderungen.

Dazu gehört der
  • Name
    Dieser ist frei wählbar. Er darf nur keine täuschenden Zusätze enthalten und auch nicht aus Buchstaben bestehen, die kein Wort bilden. Klar ist auch, dass eine Unterscheidbarkeit von weiteren am selben Ort ansässigen Vereinen bestehen muss.
  • Sitz
    Eine Ortsangabe ist hier ausreichend. Das ist für den Gerichtsstand wichtig. 
  • Wille zur Eintragung
    Cannabis-Clubs müssen in das Vereinsregister eingetragen werden. Damit das passiert, muss der Wille zur Eintragung der Anbauvereinigung in der Satzung festgelegt sein.

Mitgliedschaft

Hier wird festgelegt, wie man Mitglied wird und wie die Mitgliedschaft beendet wird. Für Cannabis-Clubs gelten hier besondere Anforderungen.

Es muss geregelt sein...
  • dass die Mitgliedschaft mindestens drei Monate dauert
  • dass Mitglieder das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • dass Erwerb und Fortdauer der Mitgliedschaft an einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland geknüpft werden

Bei der Satzung von Genossenschaften ist weiterhin zu beachten, dass der Gewinn nicht an die Mitglieder verteilt sondern der gesetzlichen Rücklage und anderen Ergebnisrücklagen zugeschrieben wird.

Mitgliedsbeiträge im Cannabis-Club

Nach § 24 des Cannabisgesetzes dürfen Anbauvereinigungen Mitgliedsbeiträge erheben. Das ist die einzige Einnahmequelle des Clubs, weil andere Entgelte durch § 25 Abs. 2 des Cannabisgesetzes verboten werden.

Ohne Regelung in der Satzung dürfen keine Beiträge erhoben werden. Deshalb musst Du bei der Erstellung einer Satzung festlegen, dass Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Weil Mitgliedsbeiträge nach der Menge des abgegebenen Cannabis gestaffelt werden müssen, solltest Du auch das aufnehmen.

Zur Höhe der Mitgliedsbeiträge hier mehr: FAQ zur Cannabis-Legalisierung

Organe des Vereins

Die meisten Vereine haben mindestens zwei Organe: den Vorstand und die Mitgliederversammlung. Beschreibe Aufgaben und Rechte der Organe. An dieser Stelle ist auch sinnvoll, einen Anbaubeirat zu instituieren. Dieser beschäftigt sich damit, wie der Anbau optimal organisiert und effizienter gestaltet werden kann.

Wichtig ist auch, dass der Vorstand grundsätzlich unentgeltlich arbeitet (§ 27 Abs. 2 BGB). Soll das anders sein, muss das in der Satzung festgelegt werden. Für den Vorstand empfehlen wir mindestens 3 Mitglieder, also einen Vorsitzenden, einen Schatzmeister und einen Schriftführer.

In der Gestaltung der Regeln für die Organe bist Du auch bei einer Anbauvereinigung weitestgehend frei. Du kannst Dich aber auch einfach an unserer Mustersatzung orientieren, die wir auf Anfrage per Mail an satzung@cannabis.de zur Verfügung stellen.

Mitgliederversammlung

Empfehlenswert ist auch, dass Du die Modalitäten der Mitgliederversammlung regelst. Dazu gehört, wie häufig sie zusammen kommt, welche Beschlüsse sie fasst, wie sie einberufen wird und auf welche Weise das passiert.

Satzungsänderung

Regle auch, mit welchen Mehrheiten die Mitglieder auf der Mitgliederversammlung die Satzung ändern können. Beispiele dazu findest Du in unserer Mustersatzung.

Auflösung

Entscheide was passiert, wenn der Verein aufgelöst wird. Hier steht unter anderem, wem nach Auflösung welche Vermögenswerte des Vereins zufließen. Regelmäßig eignet sich dafür eine gemeinnützige Organisation.

Wichtiger Baustein vor Legalisierung

Nicht umsonst lassen viele Vereine Satzungen von Rechtsanwälten erstellen. Es gibt viele Tücken zu beachten und ganz besonders kritisch ist es in Cannabis-Clubs. Ein Fehler in der Satzung führt dazu, dass nach der Legalisierung keine Erlaubnis erteilt wird. 


Mit diesem Artikel bis Du gut gewappnet, wenn Du schon eine Vereinssatzung hast und auch weißt, wie Du Deinen Club strukturieren willst. Wenn Du Dir da noch nicht sicher bist, empfehlen wir Dir, einen Blick in unsere Mustersatzung zu werfen oder bei uns nachzufragen. Schicke einfach eine Email an satzung@cannabis.de und lass uns Deine Fragen unverbindlich beantworten. Wir betonen, dass es sich dabei um keine Rechtsberatung handelt und wir für die rechtliche Korrektheit keine Haftung übernehmen.

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