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Cannabislegalisierung | Was steht im Cannabisgesetz?

Geschätze Lesezeit: 11 Minuten
Cannabis wird legal. Der Kabinettsentwurf des Cannabisgesetzes (CanG) wurde vor Kurzem veröffentlicht und hat viel Wirbel ausgelöst. Neben Lob und Kritik dominiert dieser Tage vor allem Freude über den Inhalt der 183 Seiten.
183 Seiten sind es aber nicht ganz. Das ist der Umfang der zugehörigen PDF. Tatsächlich passt das CanG selbst mit seinen 43 Paragraphen auf kompakte 34 Seiten. Mit den Erläuterungen und der Einleitung kommt man auf maßvolle 102 Seiten.
Ob 183 oder 102, Gesetzestexte zu wälzen bereitet wenig Freude. Deshalb haben wir uns mit dem Cannabisgesetz beschäftigt und die wichtigsten Punkte für Dich zusammengefasst.

Cannabis-Social-Clubs (Anbauvereinigungen)

Eine wesentliche Säule der Legalisierung sind Cannabis-Clubs. Erfolgreich in vielen Ländern betrieben, kommen sie als Anbauvereinigungen nun auch nach Deutschland.

Bei einem Cannabis-Club geht es darum, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen und selbst zu konsumieren. Dadurch soll der Schwarzmarkt ausgetrocknet und die Qualität erhöht werden. Das Cannabis bleibt frei von Verunreinigungen, geht nicht an Kinder und Jugendliche und verlässt das Zwielicht der Illegalität. Dabei zahlt ihr einen monatlichen Mitgliedsbeitrag, bei mehr Bedarf als im monatlichen Betrag enthalten einen Staffelbetrag, leistet ehrenamtliche Arbeit im Verein und erhaltet jeden Monat bis zu 50 Gramm Cannabis (maximal 25 Gramm pro Tag).

Doch wir wären nicht in Deutschland, würden Cannabis-Social-Clubs einfach legal. Ein Cannabis-Club hat als Anbauvereinigung nur noch wenig mit einem Social-Club gemeinsam. Es geht nur um die Erzeugung von Cannabis zum individuellen Eigenkonsum und die Erfüllung von regulatorischen Vorgaben.

Sowohl bei der Gründung als auch beim Betrieb sind die regulatorischen Anforderungen enorm.

Gründung einer Anbauvereinigung

Bei der Gründung muss man sich zunächst für eine Rechtsform entscheiden. Es kommen seit neustem eine Genossenschaft oder ein Verein infrage. Wir konzentrieren uns hier auf den Verein, eine Genossenschaft muss aber im Wesentlichen dieselben Regeln beachten.

Zunächst muss der Verein gegründet und in das Vereinsregister eingetragen werden. Dabei muss man darauf achten, dass die Vereinsräume einen Mindestabstand von 200 Metern von Eingängen von Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten.

Anschließend kann der Verein durch den Vorstand eine Erlaubnis zum Anbau von Cannabis beantragen.

  • Diese Erlaubnis setzt Folgendes voraus:
  •  Benennung eines Präventionsbeauftragten mit spezifischen Präventionskenntnisse.
  • Die Vereinsräume müssen gegen Zugriff Dritter (vor allem von Kindern und Jugendlichen) geschützt sein.
  • Es müssen einbruchssichere Türen und Fenster oder andere Schutzmaßnahmen gegen die Wegnahme installiert sein.
  • Soll im Freien angebaut werden, bedarf es mindestens eines Sichtschutzes

Nachdem all diese Anforderungen erfüllt sind, muss der zuständigen Behörde im Antrag ein Sicherheitskonzept und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorgelegt werden. Daneben müssen einige Angaben zum Verein, den Mitgliedern des Vorstands und der Anbaumenge an Cannabis gemacht werden.

Einen Cannabis-Club betreiben

Nach der aufwändigen Gründung steht dem Vorstand einer Anbauvereinigung noch etwas Arbeit am laufenden Tagesgeschäft bevor. Sie müssen nämlich umfassende Dokumentations- und Abgabepflichten erfüllen, bei Abgabe und Anbau viele Vorschriften beachten und jedes Jahr eine Meldung an die zuständige Behörde abgeben.

Zunächst muss sichergestellt sein, dass der Club die Schutzmaßnahmen auf einem ausreichenden Stand belässt und das Sicherheits- und Jugendschutzkonzept belässt. Weder das Cannabis, noch die Setzlinge dürfen außerhalb des Clubs gelagert werden.

So darf auch die Abgabe nur von Clubmitglied zu Clubmitglied innerhalb der Räume der Anbauvereinigung erfolgen. Dabei müssen der Mitgliedsausweis sowie ein Lichtbildausweis kontrolliert und abgeglichen werden. Für Heranwachsende unter 21 Jahren gibt es besondere Vorschriften (u.a. zum THC-Gehalt). Damit man überhaupt Mitglied eines Clubs sein darf, muss man volljährig sein und versichern, dass man nur Mitglied einer Anbauvereinigung ist.

Dokumentieren muss eine Anbauvereinigung, von wem, welche Mengen und Stückzahlen erhalten wurden und welche Mengen welcher Sorten sich in den Räumen der Anbauvereinigung befinden. Es muss dokumentiert werden, wie viel Cannabis welcher Sorte angebaut wird, an wen es abgegeben wird, etc.

Ziel ist es, eine lückenlose Dokumentationskette sicherzustellen, damit die Abgabe nachvollzogen werden kann. Am Ende jeden Jahres musst du an die zuständige Behörde einen detaillierten Jahresbericht übermitteln.

Hier erfährst du, was der Jahresbericht genau enthalten muss und siehst  alle Pflichten einer Anbauvereinigung im Detail 

Privater Cannabiskonsum

Da eine Anbauvereinigung einen großen Aufwand bedeutet, könnte man sich auch überlegen, selbst Cannabis anzubauen.

Privater Eigenanbau

Auch dazu enthält das Gesetz Vorschriften, seien sie auch deutlich weniger umfangreich. Die Wichtigste ist, dass du maximal drei Pflanzen zur gleichen Zeit anbauen darfst. Dabei ist egal, ob alle Pflanzen zur selben Zeit Blüten tragen.

Du darfst nur Cannabis anbauen, wenn du damit deine Nachbarn nicht belästigst. Du musst besonderes Augenmerk darauf legen, dass Kinder- und Jugendliche nicht an dein Cannabis kommen.

Sowohl die Pflanzen als auch die Stecklinge und das geerntete oder getrocknete Cannabis müssen sicher verwahrt werden. Im Gesetz ist von „elektronischen oder mechanischen Schutzvorrichtungen“ die Rede. Ein Schloss an einem Schrank dürfte insofern ausreichen.

Im Vergleich zu den ersten beiden Entwürfen des Gesetzes, hat sich eine wesentliche Änderung ergeben. Gem. § 9 Abs. 2 CanG darf Cannabis aus dem privaten Eigenanbau nicht mehr weitergegeben werden. Ihr dürft also auch nicht in euren vier Wänden euer Cannabis mit Freunden teilen.

Konsumvorschriften

Du bist durch die Anbauvereinigung deines Vertrauens oder durch liebevoll aufgezogene Hauspflanzen an Cannabis gekommen. Nun willst du wissen, wo du rauchen kannst. Auch dazu gibt es detaillierte Vorgaben.

Wenig überraschend musst du dich 200 Meter von allem fernhalten, was mit der Betreuung von Kindern- und Jugendlichen zusammenhängt. Dazu kommt, dass du auch in Sportstätten und in der Umgebung von Sportstätten nicht rauchen darfst.

Überraschenderweise – aber auch in früheren Entwürfen enthalten – musst du den 200m Abstand auch zu Anbauvereinigungen einhalten. Für besondere Rechtssicherheit sorgt dabei das Werbeverbot für Cannabis-Clubs, welches Clubs zwingt, sich maximal mit einem Klingelschild kenntlich zu machen, sodass du kaum wissen kannst, ob du gerade am Eingang einer Anbauvereinigung stehst.

Insgesamt ist jedem Erwachsenen der Besitz von 25 Gramm im privaten Raum und in der Öffentlichkeit gestattet.

Strafen und Bußgelder

Zu beachten ist, dass Cannabis nicht per se legal wird. Es gibt nur in dem Gesetz geregelte Ausnahmen. Überschreitet man den Rahmen dieser Ausnahmen, drohen Strafen.

Bis zu drei Jahren oder Geldstrafe droht dem, der mehr als drei lebende Cannabispflanzen oder mehr als 25 Gramm Cannabis besitzt. Das heißt, dass man zwar bis zu 50 Gramm im Monat beziehen, aber zu keinem Zeitpunkt über 25 Gramm besitzen darf.

Es ist alles verboten, was nicht erlaubt ist. Insbesondere der Anbau außerhalb der Erlaubnis, der Handel, der Import, Transit und Export, die Ab- oder Weitergabe oder der Erwerb auf dem Schwarzmarkt. Darunter fällt auch das Überschreiten der Höchstmenge von 50 Gramm pro Monat, die von einem Club bezogen werden.

Zum Kennenlernen der besonders schweren Fälle und der Milderungsgründe empfiehlt sich die Lektüre der §§ 34, 35 CanG, sie sehr verständlich geschrieben ist.

Für sonstige Verstöße, wie die Mitgliedschaft in mehreren Anbauvereinigungen, nicht richtiges Aufbewahren des Cannabis und Konsum an einem Ort, an dem es verboten ist, gibt es ein Bußgeld (§ 36 CanG).

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