
Was sind Anbauvereinigungen? Cannabis-Social-Clubs in Deutschland
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Das Modell der Cannabis-Social-Clubs / Anbauvereinigungen (Cannabisgesetz)
Ein Cannabis-Club in Deutschland ist ein eingetragener und nicht gewinnorientierter Verein. Das Cannabisgesetz spricht von Anbauvereinigungen. In diesen Vereinen kann man Mitglied werden, wie im Tennisclub oder Gärtnerverein.
Wie der Name schon sagt, sind sie allein dazu gedacht, Cannabis anzubauen und an ihre Mitglieder abzugeben. Sie sollen qualitativ hochwertige Cannabisprodukte sicherstellen und den Schwarzmarkt dadurch austrocknen. Für 18-21-Jährige, also Heranwachsende, gibt es besondere Vorgaben.
Nur wenn die Vereine nicht gewinnorientiert sind, kann ein günstiger Erwerb garantiert werden. Dabei ist die Menge, die an jedes Mitglied ausgegeben werden kann nach dem Mitgliedsbeitrag gestaffelt.
Auch der Staat soll bei dem Modell Vorteile haben. Die Präventionsarbeit soll laut Cannabisgesetz von den Clubs übernommen werden. Sie brauchen einen Präventionsbeauftragten und ein Jugendschutzkonzept. So soll der Schwarzmarkt eingehen.
Solche vereine existieren schon heute. Auch kann man ihnen bereits beitreten. Etwa 10% der Clubs gibt es schon seit vielen Jahren, sodass sie Mitgliedsbeiträge erheben. 90% der Clubs werden Mitgliedsbeiträge erst nach der Legalisierung erheben, wenn tatsächlich Kosten anfallen.
Wie kommt das Mitglied an das Cannabis?
Laut Cannabisgesetz darf ein Mitglied maximal 50 Gramm pro Monat von der Vereinigung erhalten. Ist das Mitglied noch unter 21 (aber über 18) Jahren alt, darf es nur 30 Gramm pro Monat erhalten. Pro Tag dürfen dabei nur 25 Gramm abgegeben werden. Zur Ausgabe muss der Empfänger in die Clubräume und dort seinen Mitgliedsausweis und Personalausweis oder Lichtbildausweis vorzeigen. Für die Anbauvereinigung gelten noch weitere, strenge Dokumentationsvorschriften.
Nachteile
Doch werden die Cannabis-Social-Clubs alleine nicht ausreichen. Es gibt Millionen Konsumenten in Deutschland. Die Anforderung an die Clubs sind hingegen ziemlich hoch. Schon die hohen Sicherheitsanforderungen für die Vereinsräume machen es unwahrscheinlich, dass Anbauvereinigungen den gesamten Schwarzmarkt austrocknen können.
Es erscheint deshalb auch sinnvoll, Hanf-Shops zuzulassen. Das ist aber im Cannabisgesetz nicht in nennenswertem Umfang vorgesehen und damit nicht die Realität in Deutschland.
Cannabis-Social-Clubs (CSC) in Europa
Besonders in Spanien sind Cannabis-Clubs eine Institution. Besonders viele sind in Barcelona und im Baskenland. Dort dürfen die Mitglieder eine bestimmte Menge Cannabis für sich selbst anbauen und nutzen. Aber sie dürfen es nicht verkaufen oder außerhalb des Clubs nutzen. Auch in Ländern wie z.B. Belgien gibt CSCs, obwohl die Rechtslage dort weniger klar ist als in Spanien.
In den Niederlanden gibt es hingegen vor allem Cannabis-Shops. Solche Bestrebungen gibt es in vielen europäischen Ländern. So war das auch in Deutschland, doch die Lobbyarbeit hat sich bezahlt gemacht und so sehen wir das Cannabisgesetz.
Wie kann man einen Cannabis-Club gründen?
Einen Cannabis-Club kann man schon jetzt gründen. Nur erhält dieser noch keine Erlaubnis zum Anbau von Cannabis. Dieser ist dann ein eingetragener Verein in Deutschland und bereitet sich auf die Legalisierung vor, um dann eine Erlaubnis zu beantragen, sobald das Cannabisgesetz in Kraft tritt.
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