
Cannabis Club Gründen - Club eröffnen in 6 Schritten
Geschätze Lesezeit: 17 Minuten
Seit das Bundesgesundheitsministerium die Einführung von Cannabis-Clubs ankündigte, bereiten sich Gründer auf die kommende Legalisierung vor. Am 01.01.2024 wird es wahrscheinlich soweit sein. Doch riskieren viele Gründer gerade viel Geld oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Denn die meisten wissen nicht, wie man die Satzung für eine Anbauvereinigung erstellt oder was in einen Antrag zur Erlaubnis zum Anbau muss. Wer sich allein und unvorbereitet durch den Gründungsprozess hangelt, könnte schnell ein böses Erwachen haben.
Wir haben uns das neue Gesetz angeschaut und geben Dir hier einen Überblick über alles, was bei der Gründung auf dich zukommt. Hier konzentrieren wir uns auf die Gründung eines Cannabis-Social-Clubs im Rahmen eines Vereins. Die Genossenschaft beleuchten wir in einem anderen Artikel.
Kurzfassung: Cannabis Club eröffnen
- Gründungsmitglieder zur Vereinsgründung finden
Du brauchst 7 Mitglieder, die den Verein mit Dir gründen. - Gründungsversammlung planen und durchführen
Bei der Gründungsversammlung müsst Ihr die Satzung beschließen und die Vertretung durch den Vorstand klären. - Gründungsprotokoll anfertigen
Das Gründungsprotokoll dokumentiert die Gründungsversammlung. - Eintragung in Vereinsregister
- Bankkonto eröffnen
- Anbauerlaubnis beantragen
Für die Erlaubnis musst Du einen Präventionsbeauftragten benennen, die Anbaufläche sichern und Deine Zuverlässigkeit nachweisen. Zudem musst Du ein Jugend- und Gesundheitsschutzkonzept einreichen.
Vorweg: Einen Cannabis-Club gründet man nicht in fünf Minuten. Dementsprechend umfangreich ist unsere Schritt-für-Schritt Anleitung. Aber Du wirst sehen, dass eine Clubgründung nichts mit Magie zutun hat.
Damit ist nicht gemeint, sie sei trivial. Das Deutsche Vereinsrecht ist bereits komplex und die zusätzlichen Vorschriften für Cannabis-Clubs machen die Sache noch aufwändiger. Es wird gezeigt, dass eine erfolgreiche Gründung kein Zufall ist und es sich lohnt, am Anfang erfahrene Unterstützer zu haben.
Welche Rechtsform hat ein Cannabis-Club?
Die Rechtsform einer Anbauvereinigung für Cannabis (eines sogenannten CSC) ist ein nichtwirtschaftlicher, eingetragener Verein im Sinne des § 21 BGB. Der Verein hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann durch seinen Vorstand Geschäfte abschließen. Über den Vereinsvorstand hinaus haften Mitglieder nicht.
Schritt 1: Gründungsmitglieder zur Vereinsgründung finden
Zuerst musst Du nach deutschem Vereinsrecht (§ 56 BGB) mindestens 7 Mitglieder finden, mit denen Du den Cannabis-Club gründest und später die Satzung beschließt.
Hinzu kommen nach dem Entwurf des CannabisG folgende Anforderungen:
- Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Alle Mitglieder haben einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland
- Maximal 500 Mitglieder
- Mitglieder dürfen in maximal einem Club Mitglied sein
Noch keine Mitglieder? Schaue Dir hier 4 Wege an, wie Du Mitglieder findest
Schritt 2: Gründungsversammlung vorbereiten und abhalten
Für einen eingetragenen Verein muss noch eine offizielle Gründungsversammlung abgehalten werden.
Darin wird:
- Die Satzung beschlossen
- Der Vorstand gewählt
- Der Name des Vereins festgelegt
Damit sie reibungslos abläuft, musst du sie gut vorbereiten. Du brauchst eine Einladung, die du in angemessener Frist an alle Interessenten verschickst. Dieser Einladung solltest du bestenfalls einen ersten Entwurf der Tagesordnung beifügen.
Zudem musst du eine Satzung vorbereiten. Die Gründungsversammlung selbst, läuft nach der verschickten Tagesordnung ab. Sie muss zwingend protokolliert werden und dient der Diskussion zentraler Punkte für den Verein. Zu Beginn ist auch eine Liste der stimmberechtigten Teilnehmer (späteren Mitglieder) zu erstellen und zu hinterlegen.
Vereinsname
Was wäre ein Verein ohne einen Vereinsnamen? Ihr müsst bei der Gründungsversammlung einen Vereinsnamen finden. Dieser darf nicht irreführend sein und muss sich vor allem von anderen Vereinsnamen unterscheiden. Wir empfehlen eine Recherche im Vereinsregister, um Überschneidungen zu vermeiden. Verstöße gegen Namensrecht verpflichten zur Namensänderung und können sogar zu teuren Schadensersatzforderungen führen.
Satzung
Jede Anbauvereinigung braucht eine Satzung. Sie regelt die Grundprinzipien und Regeln in einem Verein und muss eigenhändig von mindestens 7 Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden.
Hier erfährst Du, wie Du eine Satzung für einen Cannabis-Club erstellst
Hier erfährst Du, wie Du eine Satzung für einen Cannabis-Club erstellst
Was muss in die Satzung eines Cannabis-Clubs/ einer Anbauvereinigung rein?
Die Satzung besteht aus Muss- Soll- und Kannvorschriften. Mindestanforderungen an Satzungen regelt § 57 BGB. Sie muss zwingend beinhalten:
- Vereinszweck
- Vereinsname
- Deutschen Vereinssitz Festlegen, dass der Verein einzutragen ist Bestimmungen über den Eintritt und Austritt der Mitglieder (in BGB nur Soll)
- Sie sollte auch festlegen: Wie hoch die Mitgliedsbeiträge sind
- Wie der Vorstand sich zusammensetzt und gewählt wird
Besondere Vorschriften für Cannabis-Social-Clubs
Für die sogenannten Anbauvereinigungen (CSC) gelten noch einige spezielle Regeln. Hältst Du diese nicht ein, versagt Dir die Behörde die Erlaubnis zum Anbau.
Der Satzungszweck einer Anbauvereinigung darf ausschließlich der "nicht-gewerbliche, gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichen Eigenanbau angebauten Cannabis zum Eigenkonsum durch und an ihre Mitglieder sowie die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau entstehendem Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau an ihre Mitglieder, an sonstige Personen, die das 18 Lebensjahr vollendet haben, oder an andere Anbauvereinigungen" sein.
Darüber hinaus müsst ihr folgende Bestimmungen beachten:
- Eine Mindestmitgliedschaft von 3 Monaten festlegen (in den ersten Gesetzesentwürfen waren es nur 2 Monate)
- Explizit vorsehen, dass Mitglieder 18 Jahre alt sind und die Mitgliedschaft an einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland geknüpft sind
- Vorsehen, dass eine Mitgliedschaft endet, wenn das Mitglied den gewöhnlichen Aufenthaltsort oder den Wohnsitz in Deutschland verliert
Vorstand
Ein Verein kann als Rechtsperson selbst nicht handeln, sondern braucht Vertreter, die für ihn tätig werden. Das übernimmt der Vorstand. Er unterliegt auch einer besonderen Haftung für den Verein und ist Entscheidungsträger und Repräsentant. Der Vorstand hat bei regulären Vereinen 1-6 Mitglieder. Ihnen können spezielle Aufgaben zugeordnet werden, beispielsweise Schatzmeister oder Schriftführer.
Wir empfehlen mindestens 3 Vorstandsmitglieder zu wählen. Denn die Verwaltung eines Cannabis-Clubs und die Einhaltung der Berichtspflichten sind mitunter sehr aufwändig. Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes dürfen in den 5 Jahren vor der Gründung nicht wegen eines Verbrechens oder bestimmter anderer Straftaten verurteilt worden sein. Ein Vorstandsmitglied muss die für seine Tätigkeit in der Anbauvereinigung erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Ein Vorstandsmitglied darf nicht: Zu einem missbräuchlichen Konsum von Drogen neigen oder drogenabhängig sein, psychisch krank oder beschränkt geschäftsfähig sein, befürchten lassen, dass es Cannabismissbrauch unterstützt oder die Vorschriften des Kinder- Gesundheits- und Jugendschutzes ignoriert.
Wir raten Dir außerdem, ein Vorstandsmitglied für Suchtprävention zu benennen (dazu später mehr).
Schritt 3: Gründungsprotokoll
Erstellung des Gründungsprotokolls Das während der Versammlung erstellte Protokoll hat wichtige Funktionen. Es dokumentiert alle Beschlüsse, Wahlen und Abstimmungen und wird vom Vereinsregister zur Eintragung herangezogen.
Mindestens muss es folgende Angaben enthalten:
- Wann und wo es verfasst wurde
- Wer die Versammlung leitet und das Protokoll führt
- Welche Wahlen durchgeführt und welche Beschlüsse mit welcher Mehrheit gefasst wurden.
- Dazu sind Name, Anschrift und Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder sowie die Unterschrift von Protokollführer und erstem Vorsitzenden wichtig.
- Beglaubigung durch den Notar Die Unterschriften sowohl unter Satzung als auch unter Protokoll müssen von einem Notar beglaubigt werden. Dieser führt keine rechtliche Prüfung der Unterlagen durch und leitet die Dokumente anschließend an das Amtsgericht weiter.
Schritt 4: In Vereinsregister eintragen
Übermittelt der Notar die Unterlagen nicht nach der Beglaubigung auch an das Vereinsregister, muss der gewählte Vorstand das tun. Dazu müssen ein Anmeldeformular, die Gründungssatzung und das Protokoll der Gründungsversammlung im Original vorgelegt werden. Das Amtsgericht prüft dann die Unterlagen des Vereins.
Wenn eines der Dokumente einen erheblichen Rechtsfehler aufweist, wird der kostenpflichtige Antrag auf Aufnahme in das Vereinsregister abgelehnt. Umso wichtiger ist daher, dass Dir bei der Erstellung von Satzung und Protokoll keine Fehler unterlaufen. Das gilt unabhängig davon, ob der Notar die Unterlagen übermittelt oder Du selbst den Antrag stellst. Wird der Antrag bewilligt, erhältst Du einen Registerauszug.
Schritt 5: Bankkonto eröffnen
Mit dem Registerauszug kannst Du für deinen frisch eingetragenen Verein nun ein Bankkonto eröffnen. Um Geschäfte im Namen des Vereins abzuwickeln und die mit dem Verein einhergehenden Dokumentationspflichten erfüllen zu können, empfehlen wir ein spezielles Vereinskonto.
Schritt 6: Erlaubnis zum Anbau von Cannabis vorbereiten und beantragen
Du hast bis hierher zwar schon einen Verein gegründet und ihn in das Vereinsregister eingetragen doch darfst Du dadurch noch lange kein Cannabis anbauen. Du brauchst dazu eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (welche das genau ist, geht aus dem Gesetzesentwurf nicht hervor). Die hat bestimmte Anforderungen an die Personen. Zunächst müssen Du und ggf. der restliche Vorstand zuverlässig sein (siehe Schritt 3, Vorstand).
Darüber hinaus müsst Ihr nach § 23 Abs. IV des Gesetzentwurfs einen Präventionsbeauftragten benennen, der über spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse verfügt. Er stellt sicher, dass Maßnahmen zum Jugend- und Gesundheitsschutz und zur Suchtprävention getroffen werden und ausreichend sind.
Seine Kenntnisse muss er auch nachweisen. Gegenüber dem Club kann er seine Kenntnisse durch Präventionsschulungen bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder bei ähnlich seriösen Einrichtungen nachweisen. Ein Zertifikat oder eine bestimmte Note ist nicht nötig, die Teilnahmebescheinigung reicht aus.
Anforderungen an die Räumlichkeiten Zudem gelten besondere Anforderungen an die Sicherheit der Vereinsräume.
Sie müssen:
- Ausreichend gegen Zugriff durch Dritte oder Jugendliche/Kinder geschützt sein.
- Darunter zählen einbruchssichere Türen und Fenster oder andere Schutzmaßnahmen gegen die Wegnahme und unbefugtes Betreten der Einrichtungen (§ 22 Abs. 1 Cannabisgesetz).
- Für den Anbau im Freien braucht Ihr mindestens einen Sichtschutz.
Zusätzlich müsst Ihr ein Sicherheitskonzept, Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorlegen. Es zeigt der Behörde, dass Ihr Euch um Prävention Gedanken gemacht habt.
Erforderliche Angaben
Die Behörde braucht folgende Angaben und Nachweise:
- Zuständiges Registergericht und Vereinsregisternummer der Vereinigung
- Name, Telefonnummer, Email, Website und Anschrift des Sitzes des Clubs
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und Email aller Vorstandsmitglieder, die im Vereinsregister stehen oder vertretungsberechtigt sind
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und Email aller Mitarbeiter der Anbauvereinigung, die Zugang zu dem Cannabis haben
- Maximal 3 Monate altes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) sowie eine maximal 3 Monate alte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 1 GewO) für jeden, der für den Club vertretungsberechtigt ist (im Zweifel ist das nur der Vorstand)
- Die aktuelle Mitgliederzahl
- (Voraussichtliche) Lage der Räume des Clubs mit präziser Angabe von Ort, Straße, Hausnummer und Flurbezeichnung
- (Voraussichtliche) Größe der Anbaufläche und Gewächshäuser (in Hektar und Quadratmeter)
- Voraussichtliche Jahresmenge an ausgegebenem Cannabis, getrennt nach Marihuana und Haschisch
- Sicherheitskonzept
- Geburtsdatum und alle Kontaktdaten des Präventionsbeauftragten mit Nachweis der Präventionskenntnisse, wie oben beschrieben
- Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
Die zuständige Landesbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Antrag.
Kosten der Gründung
Die Kosten für die reine Vereinsgründung belaufen sich ohne Rechtsanwalt auf etwas mehr als 100€.
Deutlich teurer ist das Betreiben eines Cannabis-Clubs. Allein die Miete der Räumlichkeiten schlägt mit 10€ pro Quadratmeter in Abhängigkeit zu der Größe deiner Clubräume zu Buche. Auch die Stromkosten übersteigen die durchschnittlichen Kosten einer Privatwohnung.
Die gute Nachricht: Ihr müsst die Erlaubnis nicht sofort beantragen, sondern könnt bis das Gesetz in Kraft schon einen Verein gründen. Dieser kann dann über Mitgliedsbeiträge Vermögen ansammeln, um es dann in den Anbau und die Anbauvorrichtungen zu investieren.
Zusammenfassung
Du hast gesehen, dass die Vereinsgründung nicht schwer ist. Es müssen sich 7 Mitglieder zu einem Verein zusammenfinden und eine Satzung beschließen. Das Protokoll dieser Versammlung, sowie Satzung und Antragsformular werden vom Notar beglaubigt und ans Vereinsregister geschickt. Die Kosten dafür liegen bei wenig mehr als 100€.
Nach der Eintragung erteilt das Registergericht einen Auszug, mit dem die Erlaubnis zum Cannabisanbau beantragt werden kann. Dafür müsst Ihr persönlich zuverlässig sein und viele andere Voraussetzungen erfüllen. Damit die Behörde eine Erlaubnis erteilt, müssen ihr sehr viele Daten und Prognosen vorliegen. Am kostspieligsten ist die Sicherung eurer Vereinsräume.
Doch keine Sorge: Darum könnt Ihr Euch später kümmern und erstmal einen Verein gründen und anschließend über Mitgliedsbeiträge das nötige Geld einsammeln. Komplizierter ist die Verwaltung des Vereins und die Einhaltung der Berichtspflichten an die Behörden.
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